In der späteren Aufführungspraxis des Werks von „Fritz“ von Flotow, wie ihn seine Mutter in MeckPom nannte, sollte es für den in Frankreich ausgebildeten Jugendlichen einige Fallstricke zu überwinden geben. Bereits seine erste Oper „Alessandro Stradella“ hatte mit Produktpiraterie zu kämpfen. Der Übersetzer Gustave Oppelt (1844 Autor zu Stradella genannt BNF), mit Erwähnung auch von Alphonse Royer, hatten die Rechte des Librettos inne (Stempel des Dépôt Légal 1859 Nr 1139). Anlässlich der Erstaufführung in Brüssel am 2-3-1859 au Théâtre Royal de la Monnaie erschien das gedruckte Libretto versehen mit einem Echtheitsstempel. Bereits 1860 gab es dann Anlass, dass Gustave Oppelt mit der Unterstützung von „Frédéric de Flotow“ für seine Übersetzungsrechte kämpfen musste und dazu eine Notiz in der „La revue et gazette musicale de Paris“ veröffentlichen mussten. Autorenrechte waren und sind keine Selbstverständlichkeit. Die Lebensgrundlagen vieler Künstler, besonders der KünstlerInnen, auch heute, bleiben meistens prekär. Flotow war bereits beteiligt an Vereinen, die die Kompensation von AutorInnenrechten vertraten. Die „Dédicace“ an die königliche Hoheit Madame la grande Duchesse Douairière Alexandrine de Mecklembourg-Schwerin, née princesse de Prusse (Link Stammbaum), versteht sich dabei wohl auch als Dank für die Berufung von Flotow als Intendant an das Theater von Schwerin, gleich neben dem schönen Schloss. Mäzene konnten wohl über Stellenbesetzungen KünstlerInnen ihr künstlerisches Arbeiten weiterhin ermöglichen. Flotow brauchte auch die Unterstützung, die ihn zu seinem Lebensende nach Darmstadt umziehen ließ.
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