E-Book = Elektronische Bücher

Verleihen von Ebooks in Bibliotheken ist mit entsprechenden Lizenzverfahren möglich. Das managen die meisten Bibliotheken bereits gut. Dank geht an die Niederländer, die diese Frage bereits vom EuGH, dem europäischen Gerichtshof klären ließen. iRights weist darauf auf seiner Webseite bereits seit langem hin. Am 19.12.2019 kam nun das nächste Urteil: Der Weiterverkauf von Ebooks ist nicht rechtmäßig. Im Urteil heißt es “Die Überlassung eines E‑Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ und insbesondere unter den Begriff der „Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind“, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.” Es soll damit wohl die Weiterverbreitung und das nun illegale Weiterverkaufen unterbunden werden bei gleichzeitigem Schutz der © copyright Vorgaben. Es bleibt abzuwarten, ob das den Autoren letztlich hilft. Zugang zu den Portalen der Buchverkaufenden ist ja einfach, aber den Gewinn stecken hauptsächlich die Zwischenhändler ein. Vielleicht sollten wir Aussagen wieder in Stein meißeln? Warum ist der elektronische Rechtehandel so schwerfällig in Europa. Mehr “Imagination” dringend nötig.