Strafbar

Wir alle wissen, dass in Deutschland die Verwendung von Symbolen der Nationalsozialisten zum Beispiel in Fotos strafrechtlich verfolgt werden kann. Das trifft auch auf vermeintlich nur private Verwendung zu. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht eine hilfreiche Erläuterung und Auflistung erstellt (Link dazu hier).

Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat bereits klargestellt, dass eine Unterstützung der Reichsbürger für Beamte zum Verlust des Ruhegehalts führt. (Pressemitteilung OVG RF) Die Demokratie hat sich Mittel für ihre aktive Verteidigung geschaffen. Diese rechtsstaatlichen Mittel müssen wir noch entschiedener einsetzen.

Hilfreich kann das Weiterlesen auf der Konrad Adenauer Stiftung dazu sein. Dort wird in allgemeinverständlicher Art beschrieben, dass die zur Schau Stellung von Teilen der Uniform und Symbolen seit Gründung der Bundesrepublik verboten ist.

Meist steht hinter der Verwendung dieser Symbole keine Dummheit, sondern eine bewusste Aggression oder gar Boshaftigkeit gegenüber anderen Menschen. Menschenverachtung der Nationalsozialisten lässt sich nicht entschuldigen, damals nicht und heute nicht. Image: Edgar Degas d’après Rembrandt 2023 BnF.

Edgar Degas d’après Rembrandt 2023 BnF.